Diese Erklärung ist freiwillig. Wir sind gesetzlich nicht zur Barrierefreiheit verpflichtet, wollen aber offen sagen, was heute funktioniert und was noch nicht.
1. Warum diese Erklärung freiwillig ist
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) setzt den European Accessibility Act um und gilt seit dem 28. Juni 2025. Nach § 3 Abs. 3 BFSG gelten die Anforderungen an Dienstleistungen jedoch nicht für Kleinstunternehmen — also für Unternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten und einem Jahresumsatz oder einer Jahresbilanzsumme von höchstens 2 Millionen Euro.
Scandora wird als Einzelunternehmen ohne Beschäftigte betrieben (siehe Impressum) und liegt damit unter beiden Schwellen. Die BFSG-Pflichten für Dienstleistungen treffen uns deshalb nicht. Wir veröffentlichen diese Erklärung trotzdem, damit Sie vor dem Download wissen, woran Sie sind.
2. Woran wir uns orientieren
Wir orientieren uns an EN 301 549 und an den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 auf Stufe AA. Das ist ein Ziel, keine Konformitätserklärung: Es gibt für Scandora keine Prüfung durch eine unabhängige Stelle, und wir behaupten nicht, dass alle Erfolgskriterien erfüllt sind.
3. Was heute funktioniert
App (iOS, macOS, Android)
- Die App ist mit Flutter gebaut und meldet ihre Bedienelemente an die Bedienungshilfen des Betriebssystems. VoiceOver (iOS und macOS) und TalkBack (Android) lesen die Oberfläche vor.
- Bedienelemente, die nur aus einem Symbol bestehen — Schließen, Passwort anzeigen, Seite entfernen, Suche löschen —, tragen Textbeschriftungen, auf Deutsch wie auf Englisch.
- Die App setzt die Textgröße des Systems nicht außer Kraft: Vergrößern Sie die Schrift in den Systemeinstellungen, wächst sie in Scandora mit.
- Es gibt ein helles und ein dunkles Design. In den Einstellungen wählbar; voreingestellt folgt die App der Systemeinstellung.
- Die gesamte Oberfläche gibt es auf Deutsch und auf Englisch.
Website
- Links und Schaltflächen zeigen bei Tastaturbedienung einen sichtbaren Fokusrahmen; Formularfelder heben sich im Fokus farblich ab.
- Kopf-, Navigations-, Haupt- und Fußbereich sind als Landmarken ausgezeichnet (
banner,navigation,main,contentinfo); Navigationsbereiche tragen eigene Beschriftungen. - Alle Bilder haben einen Alternativtext; jedes Formularfeld ist mit seiner Beschriftung verknüpft.
- Die Seiten laufen bis hinunter zu 320 Pixel Breite um, ohne waagerecht zu scrollen; Bedienelemente in der Navigation sind auf dem Telefon mindestens 44 Pixel hoch.
- Die Schrift wird von derselben Domain ausgeliefert (kein Font-CDN eines Dritten) und lässt sich im Browser vergrößern; die Seite ist bis 500 % zoombar.
- Die animierte Scan-Grafik auf der Startseite und die aufklappenden Antworten im Fragenbereich halten an, wenn Ihr System „Bewegung reduzieren" meldet.
- Beim Umschalten der Sprache wird auch die Seitensprache (
lang) gesetzt, damit Screenreader die richtige Stimme verwenden.
4. Bekannte Einschränkungen
- Es gab keine Prüfung durch eine unabhängige Stelle und keinen vollständigen WCAG-2.1-AA-Test. Unsere automatisierten Tests prüfen Beschriftungen, Umbruch und Mindest-Klickflächen, aber keine Kontrastwerte und keine vollständige Tastaturbedienung.
- Auf der Website hat bisher nur die Startseite einen Sprunglink „Zum Hauptinhalt". Auf den übrigen Seiten müssen Sie die Navigation durchtabben.
- Die Website hat kein dunkles Design und keinen Hochkontrast-Modus.
- Ohne JavaScript zeigt die Website nur ihren englischen Text; die Sprachumschaltung und die Formulare funktionieren dann nicht.
- Nur zwei Animationen beachten „Bewegung reduzieren". Andere Übergänge laufen weiterhin.
- Das Aufnehmen eines Dokuments mit der Kamera ist von Natur aus visuell. Es gibt bisher keine gesprochene Hilfe beim Ausrichten des Blatts; die Kantenerkennung meldet ihr Ergebnis nur optisch.
- Die Oberfläche gibt es nur auf Deutsch und Englisch, nicht in Leichter Sprache und nicht in Gebärdensprache.
5. Rückmeldung und Kontakt
Stoßen Sie auf eine Hürde, schreiben Sie uns bitte an [email protected] oder über unser Kontaktformular. Schildern Sie möglichst, wo das Problem auftritt und welches Gerät und welche Hilfstechnik Sie benutzen. Wir antworten in der Regel innerhalb von 24 Stunden (werktags Mo–Fr, 9–18 Uhr MEZ).
Nach unserer Einschätzung greift für uns die Ausnahme für Kleinstunternehmen. Ob sie tatsächlich vorliegt, beurteilen im Streitfall nicht wir, sondern die zuständige Marktüberwachungsbehörde; an sie können Sie sich unabhängig von unserer Einschätzung wenden. Am schnellsten erreicht uns Ihre Rückmeldung direkt.
Anbieter: Farhad Sanaei seresht (Einzelunternehmen; Geschäftsbezeichnung „Scandora"), Burgunderweg 19G, 22453 Hamburg, Deutschland.
6. Stand
Diese Erklärung beruht auf einer Selbstbewertung vom 7. September 2026. Wir aktualisieren sie, wenn sich die App oder die Website wesentlich ändern.
Maßgeblich ist die deutsche Fassung dieser Erklärung.